Praxis Judith Hawener

Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

Honorar

Ich führe meine Praxis als reine Selbstzahlerpraxis/Privatpraxis. Alle meine Klient*innen sind Selbstzahler, unabhängig davon, wie sie versichert sind. Ich arbeite nicht mit Krankenkassen zusammen und diese übernehmen meine Leistungen nicht. Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) findet keine Anwendung.

Sie bezahlen jede Sitzung an ihrem Ende bar. Es wird eine Quittung ausgestellt, auf der Ihr Name und Ihre Daten selbstverständlich nicht erwähnt werden.

Ich unterliege der Schweigepflicht und der Berufsordnung des Verbandes freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V.. Daten unserer Gespräche werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen durch mich streng vertraulich behandelt. Es erfolgt keine Weitergabe Ihrer Daten an Versicherungsträger (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherung, Lebensversicherung, Banken, etc.) oder sonstige dritte Personen. Dadurch ist meine Arbeit gegenüber Dritten (Versicherungen, Arbeitgebern, Behörden, Banken, etc.) anonym.

Die Praxisräume sind in ein Privathaus integriert und können daher anonym aufgesucht werden. Es befindet sich kein Praxisschild am Haus.

Vorteile:

  • Anonymität
    • keine Aktenweitergabe an Dritte
    • reine Terminpraxis, keine Begegnungen mit anderen Klient*innen
    • Praxis in ein Wohnhaus integriert, kein Praxisschild am Haus
  • Keine oder nur geringe Wartezeiten auf den Beginn der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, da die Antragstellung entfällt

Kosten:

  • 80€ für 60 Minuten Psychotherapiesitzung nach dem Heilpraktikergesetz
  • Soziales Honorar (gegen Nachweis): 50€ für 60 Minuten Psychotherapiesitzung nach dem Heilpraktikergesetz. Ich halte ein begrenztes Stundenbudget für Menschen mit geringem Einkommen in sozialen Nöten bereit.
  • Paare zahlen 100€ für 60 Minuten Psychotherapiesitzung nach dem Heilpraktikergesetz. Als soziales Honorar (gegen Nachweis) werden für ein Paar 70€ für 60 Minuten Psychotherapiesitzung nach dem Heilpraktikergesetz berechnet.
  • EMDR-Sitzungen kosten ebenfalls 80€ für 60 Minuten Psychotherapiesitzung nach dem Heilpraktikergesetz. Sie werden minutengenau abgerechnet, da die Dauer der Sitzung entsprechend der Thematik stark variiert. Auch hier ist ein soziales Honorar (gegen Nachweis) von 50€ für 60 Minuten Psychotherapiesitzung nach dem Heilpraktikergesetz – minutengenaue Abrechnung – möglich.

Die erste Sitzung ist kostenfrei. Hier lernen wir uns kennen und können feststellen, ob wir gut und vertrauensvoll miteinander arbeiten können. Sie können Ihre problematische Situation umreißen und wir können eine grobe Einschätzung vornehmen, wie viele Stunden Sie ungefähr benötigen. Dies kann aber nur eine grobe Schätzung sein, da im Laufe des Arbeitsprozesses möglicherweise neue Themen „aufploppen“, die evtl. zusätzliche Bearbeitungszeit erfordern. Darauf werde ich Sie dann, sollte dies eintreten, zeitnah aufmerksam machen und wir entscheiden gemeinsam, wie weiter vorgegangen wird.

Meine therapeutische Arbeit als Heilpraktikerin für Psychotherapie ist gem. §4 Nr. 14 USTG von der Umsatzsteuer befreit.

Rechtliche Hinweise:

  • Meine Praxis ist eine reine Selbstzahlerpraxis. Meine Leistungen werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) findet keine Anwendung. Über die Kosten meiner Leistungen können Sie sich im Menüpunkt „Honorar“ informieren.
  • Bei allen angebotenen Leistungen werden von mir keine Heilversprechen abgegeben.
  • Die Behandlung in meiner Praxis ersetzt nicht die medizinische Behandlung durch einen Arzt/Psychiater.
  • Coaching, klassische Beratungen und Supervision biete ich in meiner Praxis nicht an.